Psychotherapie Lackner

                         Praxis für Verhaltenstherapie, Ingolstadt

Ablauf einer Psychotherapie in meiner Praxis

Brauche ich überhaupt eine Psychotherapie?

In der Psychotherapie werden psychische Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken behandelt. Eine Psychotherapie ist dann anzuraten, wenn psychische Probleme nicht mehr alleine oder mit Hilfe des persönlichen Umfeldes, z.B. Familie oder Freunden, bewältigt werden können, die psychischen Probleme zu Krankheitserscheinungen führen und die Bewältigung des Alltags eingeschränkt ist.


Was ist Verhaltenstherapie?

Die Verhaltenstherapie ist ein Therapieverfahren, das wissenschaftlich und sozialrechtlich anerkannt ist und damit von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen bezahlt wird. In der Verhaltenstherapie geht man davon aus, dass psychische Symptome das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Therapie wird demnach zunächst gemeinsam mit Ihnen erarbeitet, welche Faktoren in Ihrer Lebensgeschichte und Ihrer aktuellen Lebenssituation zur Entsehung und Aufrechterhaltung der aktuellen Symptomatik beigetragen haben. Darauf basierend werden Therapieziele und Behandlungsplan mit Ihnen festgelegt. Zentral ist in der Verhaltenstherapie die Anleitung zu aktiven Veränderungsprozessen des eigenen Handelns, Denkens und Fühlens unter Berücksichtigung bereits vorhandener Fähigkeiten und Ressourcen.


Wie lange dauert eine Verhaltenstherapie?

Wie lange eine Psychotherapie dauert, kann nicht im Vorfeld allgemeingültig beantwortet werden, da die Länge der Therapie vom Bedarf des jeweiligen Patienten abhängt. Als Orientierungpunkt können jedoch die Kontingente der gesetzlichen Krankenversicherung dienen: eine Kurzzeittherapie umfasst hier 12 + 12 Sitzungen, eine Langzeittherapie 60 Sitzungen, u.U. sind auch 80 Sitzungen möglich.


Was kostet mich eine Verhaltenstherapie?

Gesetzlich Krankenversicherte:  Es entstehen Ihnen keine Kosten, die Psychotherapie muss jedoch bei der Krankenkasse beantragt und bewilligt werden. Die Beantragung erfolgt mit mir gemeinsam während den probatorischen Sitzungen.

Privat Krankenversicherte: Die Kostenübernahme hängt von Ihrem individuellen Vertrag mit der Krankenversicherung ab. Bitte informieren Sie sich bereits vorab bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang diese probatorische Sitzungen sowie Therapiesitzungen übernimmt. Von mir erhalten Sie eine Rechnung entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.

Beihilfe: Momentan übernimmt die Beihilfe ohne Antrag bis zu 5 probatorische Sitzungen sowie danach 10 Psychotherapiesitzungen auf Antrag. Sollte eine Verlängerung erforderlich sein, wird ein Gutachterverfahren zur Genehmigung eingeleitet. Bei Bewilligung werden die Kosten von insgesamt bis zu 60 Sitzungen übernommen.

Selbstzahler: Es kann unterschiedliche Gründe dafür geben, eine Psychotherapie als individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen zu wollen (z.B. Selbstbehauptungs-, Stressbewältigungstraining, Verhaltenstherapie bei Flugangst). Ich stelle Ihnen entsprechend  der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) persönlich eine Rechnung.


Neuigkeiten

Im Moment habe ich leider keine freien Therapieplätze.