Psychotherapie Lackner

                         Praxis für Verhaltenstherapie, Ingolstadt

Ablauf einer Psychotherapie in meiner Praxis

Brauche ich überhaupt eine Psychotherapie?

In der Psychotherapie werden psychische Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken behandelt. Eine Psychotherapie ist dann anzuraten, wenn psychische Probleme nicht mehr alleine oder mit Hilfe des persönlichen Umfeldes, z.B. Familie oder Freunden, bewältigt werden können, die psychischen Probleme zu Krankheitserscheinungen führen und die Bewältigung des Alltags eingeschränkt ist.


Was ist Verhaltenstherapie?

Die Verhaltenstherapie ist ein Therapieverfahren, das wissenschaftlich und sozialrechtlich anerkannt ist und damit von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen bezahlt wird. In der Verhaltenstherapie geht man davon aus, dass psychische Symptome das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Therapie wird demnach zunächst gemeinsam mit Ihnen erarbeitet, welche Faktoren in Ihrer Lebensgeschichte und Ihrer aktuellen Lebenssituation zur Entsehung und Aufrechterhaltung der aktuellen Symptomatik beigetragen haben. Darauf basierend werden Therapieziele und Behandlungsplan mit Ihnen festgelegt. Zentral ist in der Verhaltenstherapie die Anleitung zu aktiven Veränderungsprozessen des eigenen Handelns, Denkens und Fühlens unter Berücksichtigung bereits vorhandener Fähigkeiten und Ressourcen.


Wie lange dauert eine Verhaltenstherapie?

Wie lange eine Psychotherapie dauert, kann nicht im Vorfeld allgemeingültig beantwortet werden, da die Länge der Therapie vom Bedarf des jeweiligen Patienten abhängt. Als Orientierungpunkt können jedoch die Kontingente der gesetzlichen Krankenversicherung dienen: eine Kurzzeittherapie umfasst hier 12 + 12 Sitzungen, eine Langzeittherapie 60 Sitzungen, u.U. sind auch 80 Sitzungen möglich.


Was kostet mich eine Verhaltenstherapie?

Gesetzlich Krankenversicherte:  Es entstehen Ihnen keine Kosten, die Psychotherapie muss jedoch bei der Krankenkasse beantragt und bewilligt werden. Die Beantragung erfolgt mit mir gemeinsam während den probatorischen Sitzungen.

Privat Krankenversicherte: Die Kostenübernahme hängt von Ihrem individuellen Vertrag mit der Krankenversicherung ab. Bitte informieren Sie sich bereits vorab bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang diese probatorische Sitzungen sowie Therapiesitzungen übernimmt. Von mir erhalten Sie eine Rechnung entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.

Beihilfe: Momentan übernimmt die Beihilfe ohne Antrag bis zu 5 probatorische Sitzungen sowie danach 10 Psychotherapiesitzungen auf Antrag. Sollte eine Verlängerung erforderlich sein, wird ein Gutachterverfahren zur Genehmigung eingeleitet. Bei Bewilligung werden die Kosten von insgesamt bis zu 60 Sitzungen übernommen.

Selbstzahler: Es kann unterschiedliche Gründe dafür geben, eine Psychotherapie als individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen zu wollen (z.B. Selbstbehauptungs-, Stressbewältigungstraining, Verhaltenstherapie bei Flugangst). Ich stelle Ihnen entsprechend  der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) persönlich eine Rechnung.


Neuigkeiten

In der aktuellen Situation gelten auch für die Psychotherapie besondere Regeln.    

Sollten wir einen persönlichen Therapietermin vereinbart haben, berücksichtigen Sie bitte Ihre aktuelle gesundheitliche Situation vor Erscheinen in meiner Praxis. Bitte erscheinen Sie nicht persönlich, sondern nehmen Sie mit mir im Rahmen der telefonischen Sprechstunde oder per E-Mail vorab Kontakt auf, wenn einer der unten genannten Punkte auf Sie zutrifft:

  • Zeigen Sie Erkältungssymptome?
  • Besteht bei Ihnen der Verdacht auf eine Infizierung mit dem Coronavirus?
  • Liegt ein positives COVID19-Testergebnis bei Ihnen vor oder hatten Sie Kontakt zu positiv getesteten Personen?
  • Haben Sie im häuslichen Umfeld Kontakt zu älteren, schwer erkrankten oder immungeschwächten Angehörigen?

Aktuell besteht zudem die Möglichkeit, Termine per Video in Anspruch zu nehmen.  Ich nutze dazu einen von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern anerkannten und zertifizierten Dienstleister, um Ihnen die datenschutzkonforme Leistung auch anbieten zu können. Technisch brauchen Sie dazu ein Endgerät mit Videokamera und Mikrofon sowie eine gute Internetverbindung. Sie müssen sich an einem ruhigen Ort befinden, an dem Sie aleine und ungestört sind. Mitschnitte oder Zuhörer sind sowohl für Patient*innen als auch für die Therapeutin untersagt.

Sollten Sie Fragen dazu haben, berate ich Sie gerne.